FAQ's

„Frequently Asked Questions“ - Häufig gestellte Fragen

Wir als die Träger der Ortenauer Kindertagespflege stehen Ihnen gerne mit Beratung und Informationen, rund um die Arbeit und Kinderbetreuung in der Kindertagespflege, zur Verfügung.

Die Beratung durch unser kompetentes Fachpersonal zählen wir mit zu unseren zentralen Aufgaben als Träger. Sie als Eltern oder Tagesmutter bzw. Tagesvater haben dabei sogar einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine solche Beratung in allen Fragen der Tagespflege. Die häufigsten Themen, zu denen Eltern oder Tagespflegepersonen auf uns zukommen sind: Pädagogische Fragen, rechtlich/finanzielle Fragen und Beratung in Krisensituationen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die auf unserem Portal oder den untenstehenden FAQ’s nicht voll beantwortet werden können, oder Sie aus einem anderen Grund einfach lieber persönlich beraten werden wollen, wenden Sie sich gerne an Ihren Träger vor Ort.

Wer als Tagespflegeperson von den Trägern vermittelt werden will, muss einen Qualifizierungskurs absolvieren. Der Kurs umfasst 300 Unterrichtseinheiten (UE) und wird von geschultem Fachpersonal geleitet. Der Kurs ist aufgeteilt in einen ersten (vorbereitenden) Teil mit 160 UE und wird dann mit 140 berufsbegleitenden Unterrichtseinheiten fortgesetzt.

Der Kurs vermittelt den zukünftigen Tagespflegepersonen unbedingt notwendige Informationen in allen Bereichen der Tagespflege: Recht (Aufsichtspflicht, Haftpflicht, Steuer, Rente, vertragliche Regelungen zwischen Eltern und Tagesmutter), Besonderheiten der Tagespflege (das Tageskind als Kind in zwei Familien, Eifersucht der eigenen Kinder) und allgemein wichtige pädagogische Themen (Grenzen setzen, Umgang mit "schwierigen" Kindern)

Kursinhalte sind z.B.:

  • die "ideale Tagespflegeperson": Erwartungen, Wünsche und Befürchtungen im Blick auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson und den Kurs
  • das Tageskind, seine Familie und meine Familie
  • das System "Familientagespflege"
  • Regeln in meiner Familie
  • Fragebogen zur Kontaktphase, Gestaltung der Eingewöhnungsphase
  • der Betreuungsvertrag
  • Pflegegeld, Besteuerung
  • Welches Kind passt in meine Familie?
  • Wie rede ich mit meinem Kind? Die "negative" Sprache im Umgang mit Kindern
  • Konfliktbewältigung
  • Setzen von Grenzen
  • Versicherung, Recht und Rente
  • Auswertung

Das Jugendamt hat mit den freien Trägern der Ortenauer Kindertagespflege Kooperationsverträge abgeschlossen, in denen gemeinsame Qualitätsstandards der Kindertagespflege festgelegt wurden und die durch die kompetenten und geschulten Fachberaterinnen vor Ort umgesetzt werden.

Die Erlaubniserteilung und Fachaufsicht befindet sich weiterhin beim Jugendamt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe. Ansprechpartnerin hierfür ist die Fachberatung für Kindertagespflege im Ortenauer Jugendamt.

Neben den Qualifizierungskursen, die tätige Tagespflegepersonen durchlaufen haben und der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern der Kindertagespflege gibt es noch einige weitere wichtige Punkte, die für die Qualität der Kindertagespflege sprechen:

  • Hausbesuche
    Ein Qualitätsstandard der Träger sind die Hausbesuche bei den Tagespflegepersonen. Bei diesen Besuchen soll die Mitarbeiterin einen Eindruck der Wohn- und Lebensverhältnisse der Tagesfamilie erhalten und anhand eines Sicherheits-Checks auf mögliche Gefahren, wie z.B. ungesicherte Treppengeländer, sichere Aufbewahrung von Chemikalien und Putzmitteln aufmerksam machen.
  • Erste Hilfe am Kind
    Ein weiteres Qualitätsmerkmal der Tagespflege ist die Absolvierung eines Kindernotfallkurses, die von den Trägern angeboten und in Kooperation mit z.B. dem DRK oder ASB durchgeführt werden.
  • Fortbildungen
    Alle Träger bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die den Tageseltern als praktische Hilfe, aber auch als Austauschmöglichkeit dienen sollen. Eine kontinuierliche Fortbildung in Form von mindestens 15 Unterrichtseinheiten jährlich ist zudem verpflichtend von allen Tagespflegepersonen zu leisten, um dem hohen Qualitätsanspruch der Kindertagespflege entsprechen zu können. Die Termine und Themen werden vorab auf der Homepage veröffentlicht (Aktuelle Angebote für Fortbildungen finden Sie hier).
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Das Jugendamt verlangt von allen Tagespflegepersonen, sowie von allen Haushaltsangehörigen ab dem 15. Lebensjahr die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Bei jedem Träger arbeiten festangestellte Mitarbeiter*innen, mit sozialpädagogischer Ausbildung, die Ihnen als Fachberatungen rund um die Kindertagespflege vor Ort zur Verfügung stehen. Die Fachberatungen haben dabei neben anderen folgende Aufgaben: Beratung von Eltern und Tagesmüttern, Qualifizierung der Tagespflegepersonen, Vermittlung und Begleitung des Betreuungsverhältnisses.

Die Bürozeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Sollten Sie einmal nicht direkt jemanden erreichen, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht mit Ihren Namen, Anliegen und Telefonnummer oder E-Mailadresse. Sie werden dann zurückgerufen.

Die drei Träger der Ortenau sind Mitglied im "Ortenauer Bündnis für Familien". In diesem Bündnis sind Städte und Gemeinden der Ortenau sowie das Landratsamt und die Träger zusammengeschlossen. Ziel ist es, in den kommenden Jahren gemeinsam die familienfreundlichen Angebote und Strukturen weiter zu entwickeln, neue zu schaffen und aufeinander abzustimmen.

Weitere Informationen zum Bündnis für Familien finden Sie hier.

Kinderfrauen sind qualifizierte Tagespflegepersonen, die die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen. Zu ihren Aufgaben gehören ausschließlich Hausarbeiten, die direkt mit der Betreuung der Kinder in Verbindung stehen: z.B. Kochen und Geschirr spülen des Mittagessens für die Kinder, aber nicht Bügelwäsche. Kinderfrauen sind Angestellte im Haushalt der Eltern und werden, sofern ihr Verdienst nicht den gesetzlichen Freibetrag übersteigt im Rahmen des Haushaltscheck-Verfahrens bei der Bundesknappschaft (www.bundesknappschaft.de) angemeldet. Pauschal werden von dort 2% Steuer und je 5% Renten- und Krankenversicherung abgezogen.

Die Träger der Kindertagespflege haben für Eltern und Tagespflegepersonen Flyer und Infomappen zu allen wichtigen Themen rund um die Kindertagespflege bereitgestellt. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Die Entlohnung einer Tagespflegeperson/ Kinderfrau ist nicht gesetzlich (tariflich) geregelt. Aber es gibt Richtlinien: Für Tagesmütter werden 6,50 Euro pro Stunde und Kind empfohlen und Tagespflegepersonen können exakt nach Stunden oder pauschal entlohnt werden. Die Entlohnung bleibt aber den abgebenden Eltern und den Tagespflegepersonen überlassen; die Träger stehen zur Beratung zur Verfügung.

Nähere Informationen zu Kostenbeiträgen und Zuschüssen erhalten sowohl abgebende Eltern als auch Tagespflegepersonen bei Ihren Trägern vor Ort oder über die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Ortenaukreises.

Mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) wurde zum 1. Oktober 2005 auch die gesetzliche Unfallversicherung, für Tagespflegekinder eingeführt. Tageskinder, die durch einen Träger vermittelt werden, sind wie in Schulen und Kindergärten gesetzlich unfallversichert.

Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V.

Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart
Tel.: 0711/2155167
E-Mail: lv(at)kindertagespflege-bw.de
Homepage: www.tagesmuetter-bw.de

Das Leitbild mit dem Selbstverständnis und den Aufgaben des Landesverbandes finden Sie hier.

 

Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
Baumschulenstraße 74, 12437 Berlin
Tel: 030 / 78 09 70 69
E-Mail: info(at)bvktp.de
Homepage: https://www.bvktp.de/

Das Leitbild mit dem Selbstverständnis und den Aufgaben des Bundesverbandes finden Sie hier.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, die diesem Rahmen nicht voll beantwortet werden konnten, oder Sie aus einem anderen Grund einfach lieber persönlich beraten werden wollen, wenden Sie sich gerne an Ihren Träger vor Ort.