Familienhebammen / FGKiKP

Familienhebammen und Familien-Gesunheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP)

 

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation.

Neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme liegt der Schwerpunkt der Arbeit von Familienhebammen auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Begleitung von schwangeren Frauen, Müttern, Kindern und Familien bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. 

Familienhebammen leiten hierbei Frauen und Paare im Umgang mit dem Baby ganz konkret an.

Familienhebammen unterliegen der Schweigepflicht.

 

Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) sind staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation.  

Der Schwerpunkt der Arbeit von FGKiKP liegt in der psychosozialen Beratung und Betreuung von Müttern und Vätern mit deren Säuglingen und Kleinkindern bis 3 Jahre. Die FGKiKP stärken insbesondere Familien mit Frühgeborenen, Kinder mit Regulationsstörungen, Behinderung bzw. drohender Behinderung und chronisch kranken Kindern.

FGKiKP unterliegen der Schweigepflicht.